Hallo Experten-Team:
Ein Mitarbeiter ist seit 03.07.2023 durchgehend bis 23.09.2024 im Krankenstand (A) für diese Erkrankung liegen bereits Vorerkrankungen vor.
Dann Arbeitsaufnahme 2 Tage (24+25.09.2024).
Anschließend eine neue Erkrankung ab 26.09.2024 - voraussichtlich 20.11.2024 (B-Lfz-Ende 06.11.2024 andere Diagnose).
Für die Erkrankung (A) liegen Vorerkrankungen vor somit endet der Krankengeldbezug am 25.10.2024 (78 Wochenfrist).
Ist es korrekt, das der Arbeitgeber somit Lohnfortzahlung bis 06.11.2024 zahlen muss (12 Monatsfrist) und erst dann eine Abmeldung wegen Bezug von ALG Geld erstellen kann?
Oder muss hier die Abmeldung zum 25.10.2024 erfolgen?