Guten Tag,
unser Mitarbeiter hatte in der Zeit vom 28.03.2026 bis einschl. 27.04.2026 Elternzeit. Seit 01.04.2026 ist er arbeitsunfähig erkrankt. Die Erkrankung geht noch bis mindestens 27.5.2026. Beginnt die gesetzliche sechswöchige Laufzeit der Entgeltfortzahlung am 28.04.2026 mit der Folge, dass Lohnfortzahlung bis einschl. 08.06.2026 zu leisten wäre?