Hallo liebes Expertenteam,
eine Studentin macht bei uns ein sv-freies Zwischenpraktikum.
Ist für das Entgelt vom Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage abzuführen?
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Hallo liebes Expertenteam,
eine Studentin macht bei uns ein sv-freies Zwischenpraktikum.
Ist für das Entgelt vom Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage abzuführen?
Danke und viele Grüße!
Hallo Frau Ostermeier,
davon ausgehend, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um ein in einer Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handelt, das während eines Hochschulstudiums absolviert wird, besteht Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit.
Da nach Ihren Angaben ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist allerdings eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen sowie die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 (ggf.) und U2 abzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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