Hallo liebes Expertenteam,
eine Studentin macht bei uns ein sv-freies Zwischenpraktikum.
Ist für das Entgelt vom Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage abzuführen?
Danke und viele Grüße!
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
Hallo liebes Expertenteam,
eine Studentin macht bei uns ein sv-freies Zwischenpraktikum.
Ist für das Entgelt vom Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage abzuführen?
Danke und viele Grüße!
Hallo Frau Ostermeier,
davon ausgehend, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um ein in einer Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handelt, das während eines Hochschulstudiums absolviert wird, besteht Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit.
Da nach Ihren Angaben ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist allerdings eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen sowie die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 (ggf.) und U2 abzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service