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  • 01
    Abfrage eAU Krankenschrein

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Arbeitnehmer legen freiwillig weiterhin die Krankenscheine vom Arzt für die Lohnrechnung vor.

    Da hier der Zeitraum der Krankmeldung dokumentiert ist und somit nicht angezweifelt werden

    muss, ist in dem Fall eine zusätzliche Abfrage des eAU Krankenschein entbehrlich?

    Vielen Dank

    Kluge

  • 02
    RE: Abfrage eAU Krankenschrein

    Guten Tag,


    eine vom Arzt erstelle AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2023 nicht mehr vorgesehen. Die Verpflichtung zum Abruf der eAU durch die Arbeitgeber ergibt sich aus § 109 Abs. 1 Satz 3 SGB IV.


    Die „Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - § 109 Abs. 1 SGB IV und 109a Abs. 2 SGB IV)“ des GKV-Spitzenverbandes regeln die verpflichtende Teilnahme am Datenaustausch zum eAU-Verfahren ab dem 01.01.2024 für alle Verfahrensbeteiligten.


    Durch die Nichtnutzung des eAU-Verfahrens kann es zu Unstimmigkeiten der Entgeltfortzahlungszeiträume und deren Anrechenbarkeit kommen. Somit sollte es im eigenen Interesse des Arbeitgebers liegen, die Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des eAU-Verfahrens bei den Krankenkassen abzurufen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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