Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitnehmer legen freiwillig weiterhin die Krankenscheine vom Arzt für die Lohnrechnung vor.
Da hier der Zeitraum der Krankmeldung dokumentiert ist und somit nicht angezweifelt werden
muss, ist in dem Fall eine zusätzliche Abfrage des eAU Krankenschein entbehrlich?
Vielen Dank
Kluge