Expertenforum - Abfindung

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  • 01
    Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    AG und AN haben einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Austritt zum 31.08.2024 mit Abfindung.

    Der Abfindungsanspruch entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung. Die Abfindung ist innerhalb einer Woche nach Austrittsdatum fällig und zahlbar. Somit bis zum 7.9.2024. Ist die Abfindung für die Lohnsteuer im August oder erst im September Zahlung nach Austritt abzurechnen?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Abfindung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die lohnsteuerliche Behandlung ist abhängig vom Zuflusszeitpunkt, also nicht vom Abschluss der Vereinbarung und auch nicht von der vereinbarten Fälligkeit. Bei Zahlung im August würde also die Lohnsteuer für August abzuführen sein, bei Zahlung z.B. (verspätet) erst 2025 wäre die Lohnsteuer erst dann zu berechnen und zu leisten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Abfindung

    Vielen Dank für die Antwort. Also wäre die Abfindung im September 2024 abzurechnen, nach dem Austrittsmonat August 2024? Oder ist diese unter dem August 2024 abzurechnen?


    Mit freundlichen Grüßen

    Kluge

  • 04
    RE: Abfindung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Auszahlung im September ist die Abfindung lohnsteuerlich im September abzurechnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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