Sehr geehrte Damen und Herren,
AG und AN haben einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Austritt zum 31.08.2024 mit Abfindung.
Der Abfindungsanspruch entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung. Die Abfindung ist innerhalb einer Woche nach Austrittsdatum fällig und zahlbar. Somit bis zum 7.9.2024. Ist die Abfindung für die Lohnsteuer im August oder erst im September Zahlung nach Austritt abzurechnen?
Vielen Dank Kluge