Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns ist leider verstorben. In einem Aufhebungsvertrag mit dem Mitarbeiter wurde eine bereits jetzt entstandene und vererbbare Abfindung vereinbart.
Wir möchten nun die Abfindung an den Erben auszahlen.
Wir gehen davon aus, dass die Abfindung über den Erben als Einmalbezug abzurechnen ist? Handelt es sich um einen Versorgungsbezug?
Vielen Dank.