Sachverhalt: AN wurde gekündigt, bekommt eine Abfindung, die der AG direkt in eine Direktversicherung einzahlt. Für die Steuer greift hier § 3 Nr. 63 - Vervielfältigungsregelung.
Frage: gibt es hier auch eine Regelung für die Sozialversicherung? Es geht um einen Betrag in Höhe von 20.000,00 €. Unser Lohnprogramm rechnet in der SV nur einen Freibetrag von 4.056,00 € ( 4% von 101.400,00 €) . Laut Versicherungsvertreter wäre aber der ganze Betrag frei. Gibt es hier eine Rechtsgrundlage? Die Direktversicherung ist eine Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeberzuschuss.
Vielen Dank für Ihre Antwort