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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Abfindung in eine Direktversicherung

    Sachverhalt: AN wurde gekündigt, bekommt eine Abfindung, die der AG direkt in eine Direktversicherung einzahlt. Für die Steuer greift hier § 3 Nr. 63 - Vervielfältigungsregelung.

    Frage: gibt es hier auch eine Regelung für die Sozialversicherung? Es geht um einen Betrag in Höhe von 20.000,00 €. Unser Lohnprogramm rechnet in der SV nur einen Freibetrag von 4.056,00 € ( 4% von 101.400,00 €) . Laut Versicherungsvertreter wäre aber der ganze Betrag frei. Gibt es hier eine Rechtsgrundlage? Die Direktversicherung ist eine Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeberzuschuss.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Abfindung in eine Direktversicherung

    Guten Tag,
     
    Abfindungen sind in der Regel sozialversicherungsfrei, wenn Sie als Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes gezahlt werden. Es fallen in diesen Fällen darauf keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.
    Insofern ist die Abfindung aus unserer Sicht Sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Höhe der Einzahlung in eine Direktversicherung.
     
    Die steuerlichen Höchstbeträge im Rahmen der „Vervielfältigungsregelung“ sind für die Sozialversicherungsrechtliche Bewertung nicht relevant.
     
    Ihr Lohnprogramm bewertet die Zahlung offenbar als Beiträge zur Direktversicherung bei laufender Beschäftigung. Hier gelten die Höchstgrenzen von 4% der BBG RV. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Abfindung in eine Direktversicherung

    Genau das ist ja meine Frage: ist diese Abfindung, die in eine Direktversicherung eingezahlt wird, dann auch noch zu 100% sv-frei? Die Gehaltsumwandlung ist nur bis 4 % also 4.056,00 € SV-Frei, so rechnet das Lohnprogramm. Ist es aber so, da die Einzahlung aus einer Abfindung kommt, die Höchstgrenze von 4.056,00 € dann nicht gilt?

    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

  • 04
    RE: Abfindung in eine Direktversicherung

    Guten Tag,
     
    wie bereits in unserer ersten Antwort beschrieben, gehen wir mit Ihnen konform, dass die Abfindung zu 100% sozialversicherungsfrei ist.
     
    Eine „Entgeltumwandlung“ liegt aus unserer Sicht nicht vor, da die Abfindung kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt darstellt.
     
    Für die korrekte Eingabe in Ihrem Lohnprogramm empfehlen wir ggf. die Kontaktaufnahme mit dem Softwarehersteller.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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