Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Abfindung

    Hallo Expertenteam!

    Ich habe folgende Sachverhalt:

    Ein Mitarbeiter wechselt von einer Vollzeitstelle auf einen Minijob in der gleichen Firma. Für den Wechsel bekommt er eine Abfindung in Höhe von € 34.000. Ist diese Abfindung trotzdem Sozialversicherungsfrei?

  • 02
    RE: Abfindung

    Hallo Taxman,

    Abfindungszahlungen im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz, die für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegen daher nicht der Beitragspflicht.

    Besteht ein Beschäftigungsverhältnis dagegen fort, können als Abfindung deklarierte Zahlungen nicht beitragsfrei belassen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in eine (versicherungsfreie) Teilzeitbeschäftigung umgewandelt wird und sich aufgrund dessen eine Abfindungszahlung ergeben sollte. Diese sich aus der Rechtsprechung ergebende Regelung hat nach unserer Schlussfolgerung zur Folge, dass die von Ihnen beschriebene Abfindungszahlung grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.