Sehr geehrte Damen und Herren, ein AN ist im März ausgeschieden. Er hatte die Lst-Kl. 2.
Die Lohnsteuerkarte wurde abgemeldet. Im April erhielt er eine Abfindung zugesprochen.
Ist hier eine Nachberechnung für März mit Lst-Kl. 2 möglich oder muss im April mit Lst-Kl. 6
abgerechnet werden?
Vielen Dank Kluge