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  • 01
    Abfindung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin hätte mit dem Austritt 30.04 eine Abfindung ausbezahlt bekommen.

    Leider wurde dies versäumt.

    Darf ich in diesem Fall die Abfindung als Rückrechnung dem Monat April zuordnen? Also Steuerdaten April oder müssen die Steuerdaten aus Mai berücksichtigt werden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Abfindung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Abfindung ist als sonstiger Bezug im Monat des Zuflusses zu erfassen und zu versteuern. Ein Rückbezug auf April kann bei Auszahlung im Mai also nicht erfolgen. Die ELStAM für Mai sind zu berücksichtigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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