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  • 01
    Abfeiern von Überstunden vor Rentenbeginn

    Guten Tag,

    ein Arbeitnehmer mit derzeit ca. 200 Überstunden will diese vor Rentenbeginn abfeiern und wird dann bis Rentenbeginn nicht mehr arbeiten (und darüber hinaus auch nicht mehr wegen Ende Beschäftigung). Da der Arbeitnehmer nur mit 50 % beschäftigt ist, dauert das Abfeiern wohl ca. 2,3 Monate, in denen er weiterhin Entgelt bezieht, aber nicht mehr arbeiten kommt. Gibt es hierbei irgendetwas zu beachten bezüglich Meldungen pp.?

  • 02
    RE: Abfeiern von Überstunden vor Rentenbeginn

    Hallo personalamt02,


    sofern arbeitsrechtlich zulässig, spricht sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich nichts gegen die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise, die angesammelten Überstunden bis zum Rentenbeginn „abzufeiern“ und nicht mehr zu arbeiten. Dabei wäre zu beachten, dass zum Erhalt der versicherungspflichtigen Beschäftigung das monatliche Entgelt die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze nicht unterschreiten darf.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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