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eine Frage müssen für einen Geschäftsführer einer Einzelfirma, der nicht Inhaber dieser Firma ist, Umlagebeitröge abgeführt werden?
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Hallo,
eine Frage müssen für einen Geschäftsführer einer Einzelfirma, der nicht Inhaber dieser Firma ist, Umlagebeitröge abgeführt werden?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Becker,
grundsätzlich sind im Rahmen des Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) auch für Geschäftsführer Beiträge zur Umlage 2 (Erstattung von Mutterschaftsleistungen) abzuführen.
Bei der Umlage 1 (Erstattung Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit) stellt sich die Beurteilung differenzierter dar.
Im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Betrachtungsweise sind Organmitglieder juristischer Personen keine Arbeitnehmer. Insoweit sind z. B. Geschäftsführer einer GmbH (auch Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer)
nicht dem Personenkreis der Arbeitnehmer zuzurechnen und daher auch nicht umlagepflichtig zu U1.
Bei angestellten Geschäftsführern einer Einzelfirma ist jedoch davon auszugehen, dass es sich auch arbeitsrechtlich um Arbeitnehmer handelt. Aus unserer Sicht, sind
hier daher Beiträge zu U1 und U2 zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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