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  • 01
    A1 Entsendung parallel zu Tätigkeit mit Anmeldung über dt. SV-Nummer

    A1 Entsendung.

    Schweizer Darsteller arbeitet auch am Theater Freiburg und ist dort mit dt. SV-Nummer angemeldet. Kann er dann für eine andere Tätigkeit (befristeter Vertrag bei Filmproduktion) eine A1-Entsendung beantragen, um bei der Filmproduktion ohne dt. SV arbeiten zu können? Oder schließt sich dies aus, da er für das Theater SV-Beiträge zahlt und damit parallel nicht mit einer A1-Entsendung arbeiten kann?

     

  • 02
    RE: A1 Entsendung parallel zu Tätigkeit mit Anmeldung über dt. SV-Nummer

    Hallo mahafgf,

    aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise, dass neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine weitere vermutlich kurzfristige ausgeübt wird, in deren Verlauf eine Entsendung im Rahmen des A1-Verfahrens erfolgen soll.

    Zu beachten ist, dass bei einem Arbeitsausfall von länger als einem Zeitmonat die Hauptbeschäftigung sozialversicherungsrechtlich abzumelden ist, was ggf. Auswirkungen auf die Beurteilung der kurzfristigen Beschäftigung haben könnte.   

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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