Guten Tag,
wir haben hin und wieder den Fall, dass A1-Bescheinigungen beantragt werden und sich dann der Reisezeitraum verkürzt oder verlängert. Muss in diesen Fällen die bestehende A1-Bescheinigung immer storniert und neu ausgestellt werden oder z.B. nur bei Verlängerung.
Wie ist vorzugehen wenn die Reise bereits beendet ist? Muss auch dann rückwirkend eine Stornierung und neue Beantragung der A1-Bescheinigung vorgenommen werden?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!