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  • 01
    A1-Bescheinigung und Korrektur

    Guten Tag,

    wir haben hin und wieder den Fall, dass A1-Bescheinigungen beantragt werden und sich dann der Reisezeitraum verkürzt oder verlängert. Muss in diesen Fällen die bestehende A1-Bescheinigung immer storniert und neu ausgestellt werden oder z.B. nur bei Verlängerung.

    Wie ist vorzugehen wenn die Reise bereits beendet ist? Muss auch dann rückwirkend eine Stornierung und neue Beantragung der A1-Bescheinigung vorgenommen werden?

    Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank!

     

  • 02
    RE: A1-Bescheinigung und Korrektur

    Hallo Abrechner,
     
    der A1-Antrag bei Entsendung ist vom Arbeitgeber zu stornieren, wenn er nicht zu stellen war, einem unzuständigen Träger übermittelt wurde oder unzutreffende Angaben enthält.  Damit ist jeder Antrag zeitnah mit den ursprünglichen Daten zu stornieren und neu abzugeben, soweit sich Änderungen ergeben. 
     
    Auch bei bereits beendeten Entsendungen sind ggf. rückwirkende Korrekturen vorzunehmen, welche sich dann an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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