Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein paar spezifische Fragen zu A1-Bescheinigung, die man für 24 Monate ausstellen kann und wären ihnen sehr dankbar, über
A1-Bescheinigung (Langzeitbescheinigung) für bis zu 24 Monate:
- Wie genau wird sie erstellt? Gibt man nur den komplettem Zeitraum [z.B. 01.10.24 - 30.09.26 ] ein, oder müssen hier zusätzlich nochmal die tatsächlichen Tage aufgeführt werden, an denen der Mitarbeiter tatsächlich im Ausland arbeitet?
- Wenn der Mitarbeiter, der eine 24-Monate-A1-Bescheinigung hat, zwischendurch für ein weiteres EU-Land eine A1-Bescheinigung benötigt. Kann hier zwischendurch einfach eine weitere A1-Bescheinigung problemlos über das Entgeltabrechnungsprogramm beantragt werden, oder muss für diesen Zeitraum die bereits laufende 24-Monats-A1 unterbrochen/beendet werden und nach dem Einsatz im anderen Land wieder beantragt werden oder ist dies parallel möglich?
- kann mit so einer langen A1-Bescheiniung auch Missbrauch betrieben werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße,
Team Payroll