Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Einrichtung, die für die Betreuung von Klienten zuständig ist.
Nächstes Jahr wird eine Freizeitfahrt (Kreuzschiffahrt) geplant.
Es werden verschiedene Länder angereist.
Die genaue Route ist noch nicht bekannt, da die Reise erst geplant werden muss.
Wir möchten uns jedoch im Vorfeld erkundigen, inwieweit für jedes einzelne Land - wenn er forderlich - eine A1 Bescheinigung erstellt werden muss.
Danke vorab.