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  • 01
    A1 Bescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unser Mandant fährt regelmäßig alle 14 Tage in die Schweiz um dort beruflich tätig zu sein. Außerdem unternimmt er unregelmäßig Reisen ins EU-Ausland. Ist es möglich für die regelmäßigen Besuche in der Schweiz und die unregelmäßigen Besuche im EU-Ausland eine Dauerbescheinigung zu erhalten?

    mfg

    Taxman

  • 02
    RE: A1 Bescheinigung

    Hallo Taxman,
     
    bei regelmäßig wiederkehrender Erwerbstätigkeit pro EU-Land inkl. Schweiz (mindestens 1 Tag im Monat oder 5 Tage im Quartal) kann eine Entsendebescheinigung über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) gleich für max. 5 Jahre von Beginn an ausgestellt werden.
     
    Hierbei handelt es sich um den „A1-Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte", der über das Entgeltabrechnungsprogramm oder alternativ über das SV-Meldeportal zu übermitteln ist. Übt der Arbeitnehmer eine regelmäßige Erwerbstätigkeit in mehreren EU-Ländern aus, so sind die einzelnen Länder anzugeben.
     
    Das Ausstellen einer „Dauerbescheinigung für unregelmäßige Besuche im EU-Ausland“ ist dagegen nicht möglich
     
    Weitere Informationen zum Thema können Sie auf der Internetseite der DVKA unter 
    www.dvka.de entnehmen.
     
    Mi freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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