Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    A1-Bescheinigung

    Guten Tag.

    Drei Mitarbeiter machen eine zweitägige Dienstreise in die Schweiz zum Kundenbesuch.

    Muss hier eine A1-Bescheinigung gestellt werden?

    Bisher wurden alle unsere A1-Anträge abgelehnt (in den anderen Fällen betraf es eine 4-tägige Dienstreise nach Polen), da es keine gewöhnliche Erwerbstätigkeit im anderen Mitgliedsstaat war.


    Ein Kollege muss dann weiter nach Österreich, muss auch für ihn die Bescheinigung für Österreich beantragt werden?


    Vielen Dank für Ihre Information.

  • 02
    RE: A1-Bescheinigung

    Guten Tag,
     
    regelmäßig gelten für alle Personen die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Staates, in dem sie erwerbstätig sind. Sind diese Personen nur vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der EU im Rahmen einer Entsendung tätig, gilt ausnahmsweise weiterhin das Recht des Entsendestaates. Mit einer A1-Bescheinigung können die erwerbstätigen Personen nachweisen, ob für sie das Recht des Entsendestaates oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind.
     
    Daher brauchen Arbeitnehmer regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind.
    Bei kurzfristigen oder kurzzeitigen Dienst- oder Geschäftsreisen von bis zu sieben Tagen kann die A1-Bescheinigung im Bedarfsfall nachträglich beantragt werden.
     
    Es empfiehlt sich jedoch auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten in Ländern mit besonders verstärkten Kontrollen (z.B. Frankreich, Österreich, Schweiz) die A1-Bescheinigung im Voraus zu beantragen.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall muss für die Schweiz und Österreich eine entsprechende Bescheinigung vorliegen.
     
    Warum die A1-Anträge bisher abgelehnt wurden, kann im Rahmen dieses Forums nicht beurteilt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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