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  • 01
    99 Prozent Teilrente ab 01/2027

    Guten Tag,

    unser Arbeitnehmer bezieht eine Teilrente von 99,9 Prozent und arbeitet hier im Unternehmen mehr als geringfügig. Er ist derzeit mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 gemeldet. Nach unserem Stand ändert sich dies ab 01.01.2027. Es soll wohl kein Anspruch mehr auf Krankengeld geben, sofern eine Teilrente von mehr als 2/3 bezogen wird. Mit welchen Beitragsgruppenschlüssel müssen wir unseren Arbeitnehmer ab 01.01.2027 melden?

    Liebe Grüße

    Heike

  • 02
    RE: 99 Prozent Teilrente ab 01/2027

    Hallo Heike H.,


    da aufgrund der sich aus dem „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes“ ergebenden Regelungen für Bezieher einer Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln einer Altersvollrente der Anspruch auf Krankengeld vom 1. Januar 2027 an ausgeschlossen ist, sind bei einer neben dem Rentenbezug ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung die Beiträge in der Krankenversicherung nach dem ermäßigten Beitragssatz zu berechnen.


    Bei einer über den 31. Dezember 2026 hinaus ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung eines Teilrentenbeziehers von mehr als zwei Dritteln ist somit zum 1. Januar 2027 ein Beitragsgruppenwechsel zu veranlassen (Personengruppenschlüssel „101“, Beitragsgruppenschlüssel „3111“).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


  • 03
    RE: 99 Prozent Teilrente ab 01/2027

    Ich habe hierzu eine Rückfrage. Einen Bestandschutz für Beschäftigte, die bereits in 2026 beschäftigt waren, gibt es damit nicht.

    Sehe ich das richtig?


    Schönen Gruß

    M. Häßler

  • 04
    RE: 99 Prozent Teilrente ab 01/2027

    Hallo, M. Häßler,


    da die Regelungen des „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes“ einen Bestandsschutz für Beschäftigte zum Stichtag 31.12.2026 nicht vorsieht, stimmen wir Ihrer Einschätzung zu.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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