Guten Tag,
unser Arbeitnehmer bezieht eine Teilrente von 99,9 Prozent und arbeitet hier im Unternehmen mehr als geringfügig. Er ist derzeit mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 gemeldet. Nach unserem Stand ändert sich dies ab 01.01.2027. Es soll wohl kein Anspruch mehr auf Krankengeld geben, sofern eine Teilrente von mehr als 2/3 bezogen wird. Mit welchen Beitragsgruppenschlüssel müssen wir unseren Arbeitnehmer ab 01.01.2027 melden?
Liebe Grüße
Heike