Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen eine Mitarbeiterin die seit dem 01.05.2008 von der gesetzlichen Krankversicherung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V befreit ist. Sie ist privat krankenversichert. Die Arbeitszeit betrug seit dem 01.05.2008 nie mehr als 50 %. Die Mitarbeiterin möchte nun ihre Arbeitszeit befristet erhöhen, aber unbedingt weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. Ist das möglich?
Vielen Dank und freundliche Grüße