Sehr geehrte Damen und Herren,
der AG möchte auch für die Minijobber, Höchstverdienst 603,00 € eine bKV abschließen, der Sachbezug 50,00 € ist bereits ausgeschöpft, die AN werden mit 2 % P-Lst abgerechnet.
Die Beitragszahlung soll jährlich erfolgen (32,90 € x 12) 394,80 €. Da die Sachbezugsgrenze überschritten ist, muss der Jahresbeitrag zur bKV versteuert werden. Ist dies nur nach § 37 b EStG mit 30 % pauschal möglich? Oder ist auch eine Versteuerung nach . § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG möglich?
Ist die Anwendung des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG nur auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschränkt? Wenn ja, wo kann ich dies im Gesetz nachlesen. Vielen Dank Kluge