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  • 01
    § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG und Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der AG möchte auch für die Minijobber, Höchstverdienst 603,00 € eine bKV abschließen, der Sachbezug 50,00 € ist bereits ausgeschöpft, die AN werden mit 2 % P-Lst abgerechnet.


    Die Beitragszahlung soll jährlich erfolgen (32,90 € x 12) 394,80 €. Da die Sachbezugsgrenze überschritten ist, muss der Jahresbeitrag zur bKV versteuert werden. Ist dies nur nach § 37 b EStG mit 30 % pauschal möglich? Oder ist auch eine Versteuerung nach . § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG möglich?

    Ist die Anwendung des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG nur auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschränkt? Wenn ja, wo kann ich dies im Gesetz nachlesen. Vielen Dank Kluge

     

  • 02
    RE: § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG und Minijob

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Anwendungsbereich von § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist nicht auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschränkt. Die Pauschalierung kann deshalb z.B. auch bei Verzicht des betroffenen AN auf die Rentenversicherung gewählt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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