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darf die 30%tige Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer umgewälzt werden?
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Hallo,
darf die 30%tige Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer umgewälzt werden?
Sehr geehrter Frageteller,
ja, die Abwälzung (auch) der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG ist zulässig (§ 37b Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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