Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall.
Es geht um die Abrechnung der Dienstaufwandsentschädigung n. Art. 46 KWBG für einen 2. Bürgermeister in Bayern. Diese wurde auf 450,00 € monatlich festgesetzt. Davon kann nach § 3 Nr. 12 EStG ein Freibetrag von 250,00 € (bzw. ab 2026 275,00 €) angesetzt werden, der somit steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 SvEV) ist. Der Rest ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bisher wurde diese Aufwandsentschädigung (also der Restbetrag) über einen Minijob abgerechnet. Dies ist in diesem Fall nicht möglich, da der 2. BGM bereits einen Minijob ausübt und nur noch ca. 100,00 € im Monat "Luft" bis zum Erreichen der Geringfügigkeitsgrenze hat.
Somit muss die Entschädigung normal (mit Steuerklasse 6), dass mit "vollen" Abgaben zur Sozialversicherung abgerechnet werden, richtig? Oder gibt es da ggf. eine weitere Möglichkeit für derartige "Sonderfälle"? Welche Auswirkungen hat das dann auf eine Hauptbeschäftigung und den Nebenjob (da es sich ja um keine "normale" Beschäftigung handelt)?
Gruß