Guten Tag,
eine Mitarbeiterin ist am 29.05.2026 während ihrer Elternzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung von 15 Wochenstunden wieder eingestiegen. Die Elternzeit endet am 28.09.2026.
Ich habe die Elternzeit im System beendet und die Mitarbeiterin mit 15 Wochenstunden weitergeführt.
Ist dieses Vorgehen korrekt, oder hätte ich einen zweiten Personalfall mit 15 Wochenstunden anlegen müssen, während der ursprüngliche Fall mit der Elternzeit bis zum Ende weiterläuft?
Mit freundlichen Grüßen
GBu