Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir hätten einen Praktikanten, der ein verpflichtendes Jahrespraktikum absolviert zur Erlangung der Fachhochschulreife
entsprechend den Vorgaben der Freien Waldorfschule Baden-Württemberg. Das Praktikum ist Bestandteil der
schulischen Ausbildung und dient ausschließlich Ausbildungszwecken.
Jetzt wissen wir nicht, wie dies Sozialversicherungsseitig zu behandeln ist.
(Vergütung soll um die 500€ pro Monat sein)
Mit freundlichen Grüßen
K. Heinzmann