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  • 01
    12 Monatiges Praktikum zum erlangen Fachhochschulreife

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Wir hätten einen Praktikanten, der ein verpflichtendes Jahrespraktikum absolviert zur Erlangung der Fachhochschulreife

    entsprechend den Vorgaben der Freien Waldorfschule Baden-Württemberg. Das Praktikum ist Bestandteil der

    schulischen Ausbildung und dient ausschließlich Ausbildungszwecken.


    Jetzt wissen wir nicht, wie dies Sozialversicherungsseitig zu behandeln ist.

    (Vergütung soll um die 500€ pro Monat sein)


    Mit freundlichen Grüßen

    K. Heinzmann

  • 02
    RE: 12 Monatiges Praktikum zum erlangen Fachhochschulreife

    Sehr geehrter Herr Heinzmann,
     
    sofern das Praktikum zur Erlangung des berufspraktischen Teils der Fachhochschulreife im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, unterliegen die Praktikanten, unabhängig von einer Arbeitsentgeltzahlung, als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.  
     
    In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht allerdings nur, wenn Arbeitsentgelt bezogen wird.
     
    Da in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Vergütung gezahlt wird, liegt hier Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen vor. Eine Beurteilung als geringfügige Beschäftigung ist für diesen Personenkreis ausgeschlossen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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