Guten Tag,
bekannterweise müssen zwischen 2 Einsätzen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Hier gibt es bei uns im Haus aktuell unterschiedliche Ansichten.
Einige Kollegen meinen die 11 Stunden-Frist beginnt in dem Moment wenn Mitarbeiter X die Firma verlässt. - egal wie weit ggfs. sein An-/Abfahrtsweg ist.
Einzelne Kollegen vertreten die Auffassung das die 11 Stunden erst dann beginnen wenn man zu Hause rein ist - also ggfs. Fahrtweg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung des Mitarbeiters in diese Frist noch nicht mit hineinfallen.
Was stimmt nun? 11h "Ruhezeit" zwischen Arbeitsende (ausstempeln) und Arbeitsbeginn (Beginn der Zeiterfassung am Folgetag) oder muss man hier ggfs. mehr Zeit berücksichtigen?