Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    11 Stunden Ruhezeit

    Guten Tag,

    bekannterweise müssen zwischen 2 Einsätzen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

    Hier gibt es bei uns im Haus aktuell unterschiedliche Ansichten.

    Einige Kollegen meinen die 11 Stunden-Frist beginnt in dem Moment wenn Mitarbeiter X die Firma verlässt. - egal wie weit ggfs. sein An-/Abfahrtsweg ist.


    Einzelne Kollegen vertreten die Auffassung das die 11 Stunden erst dann beginnen wenn man zu Hause rein ist - also ggfs. Fahrtweg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung des Mitarbeiters in diese Frist noch nicht mit hineinfallen.


    Was stimmt nun? 11h "Ruhezeit" zwischen Arbeitsende (ausstempeln) und Arbeitsbeginn (Beginn der Zeiterfassung am Folgetag) oder muss man hier ggfs. mehr Zeit berücksichtigen?

  • 02
    RE: 11 Stunden Ruhezeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Ruhezeit beginnt mit dem Ende der Arbeitszeit. Das heißt, die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fallen bereits in die Ruhezeit. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Arbeitszeit zählt, was beispielsweise bei Außendienstmitarbeitern angenommen wird. Wenn die Mitarbeiter aber „vor Ort“ arbeiten, zählen die Wegezeiten bereits zur Ruhezeit.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.