Umlage- und Erstattungssätze 2022
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssätze
Die unterschiedlichen Umlage- und Erstattungssätze können Sie den Tabellen Ihrer AOK entnehmen. Beim Umlageverfahren U1 haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Erstattungssätzen zu wählen.
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest (Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe)
- AOK PLUS (Sachsen, Thüringen)
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt
Stand
Erstellt am: 20.09.2021
Passende Informationen zum Thema Umlage- und Erstattungssätze
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
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