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Grundsätze

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V [HebVtr]
Sozialversicherungsrecht
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HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe



Anlage 1.3 § 7 HebVtr, Versicherungsnachweis

(1)1 Den Antragsunterlagen ist weiterhin der Nachweis über den durchgängigen Versicherungsschutz als Hebamme mit Geburtshilfe sowie ein Zahlungsnachweis über die von der Hebamme tatsächlich getragenen Kosten in den beantragten Ausgleichszeiträumen beizufügen, aus denen folgende Versicherungsangaben ersichtlich sind:

  • 1.Versicherungszeitraum,
  • 2.Versicherungsunternehmen,
  • 3.Prämienhöhe,
  • 4.Versicherungsnehmer,
  • 5.versicherte Person,
  • 6.versicherte Risiken der Tätigkeit als Hebamme mit Geburtshilfe und zugehörige Deckungssummen,
  • 7.Angabe, ob es sich um eine Police mit oder ohne Vorschaden handelt, und,
  • 8.soweit zutreffend, Gebühren für etwaige Ratenzahlungen und Zuschläge für unterjährige Zahlungsweisen der Haftpflichtversicherungsprämie.
2 Macht die Hebamme von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch (z. B. wegen Schwangerschaft oder längerer Krankheit), hat sie dies bei der Antragstellung mitzuteilen.

(2)1 Sofern Zahlungen Dritter zur Berufshaftpflichtversicherung nach Anlage 1.3 § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 gewährt wurden, sind die Höhe und der Zeitraum, für den die Zahlungen gewährt wurden, anzugeben. 2 Die Angaben sind jeweils durch Belege, die auch die Zusammensetzung der Zahlungen enthalten, nachzuweisen.


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