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Richtlinien

HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie



§ 5 HeilM-RL, Nicht verordnungsfähige Heilmittel

1 In der Anlage 1 zu dieser Richtlinie ist die Übersicht über

  • -Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der VerfO nicht nachgewiesen ist,
  • -Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist und
  • -Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind,
gelistet. 2 Diese sind im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht verordnungsfähig. 3 Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen dem Stand der medizinischen Erkenntnisse folgend ergänzt oder aktualisiert.

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