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Richtlinien

HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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HeilM-RL – Heilmittel-Richtlinie



Anlage 1 HeilM-RL, Nicht verordnungsfähige Heilmittel im Sinne dieser Richtlinie

Nachfolgend werden benannt

  • a)Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) nicht nachgewiesen ist
    • 1.Hippotherapie
    • 2.Isokinetische Muskelrehabilitation
    • 3.Höhlentherapie
    • 4.Musik- und Tanztherapie
    • 5.Magnetfeldtherapie ohne Verwendung implantierter Spulen (Magnetfeldgeräte zur Anwendung bei der invasiven Elektroosteostimulation unterliegen den Regelungen über die Verordnung von Hilfsmitteln)
    • 6.Fußreflexzonenmassage
    • 7.Akupunktmassage
    • 8.Atlas-Therapie nach Arlen
    • 9.Mototherapie
    • 10.Zilgrei-Methode
    • 11.Atemtherapie nach Middendorf
    • 12.Konduktive Förderung nach Petö
  • b)Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist
    • 1.Entwicklungsbedingte Sprechunflüssigkeit im Kindesalter
    • 2.Stimmtherapie bei nicht krankhaftem Verlauf des Stimmbruchs
    • 3.Alle psychotherapeutischen Behandlungsformen, die Regelungsgegenstand der PsychTh-RL sind
    • 4.Störungen wie Lese- und Rechtschreibschwäche, sonstige isolierte Lernstörungen
  • c)Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind
    • 1.Massage des ganzen Körpers (Ganz- bzw. Vollmassagen)
    • 2.Massage mittels Gerät oder Unterwassermassage mittels automatischer Düsen
    • 3.Teil- und Wannenbäder, soweit sie nicht nach den Vorgaben des Heilmittelkataloges verordnungsfähig sind
    • 4.Sauna, römisch-irische und russisch-römische Bäder
    • 5.Schwimmen und Baden, auch in Thermal- und Warmwasserbädern
    • 6.Maßnahmen, die der Veränderung der Körperform (z. B. Bodybuilding) oder dem Fitness-Training dienen
    • 7.Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung und Befriedigung des Sexualtriebes dienen sollen

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