Beiträge zur Sozialversicherung
Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Aktuelle Veranstaltungen der
AOK Sachsen-Anhalt
Hier finden Sie passende Veranstaltungen zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung
E-Paper Beiträge zur Sozialversicherung
Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert das E-Paper anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.
E-Paper Minijobs
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.
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