Thema

Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

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  • Sachbezugswerte für 2026:  Zwei Frauen beim Essen
    18.09.2025 | Sachbezugswerte

    Werte für 2026

    Die vorläufigen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung im Jahr 2026.
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