Das ändert sich 2026 beim DEÜV- und weiteren Meldeverfahren

Seite 3/3: Das ändert sich 2026 beim DEÜV- und weiteren Meldeverfahren
Auch im DEÜV-Verfahren stehen im kommenden Jahr Änderungen an. Bei den Sofortmeldepflichten gibt es neue Branchen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann elektronisch abgerufen werden und auch der Datenaustausch mit privaten Krankenversicherungen wird digitalisiert.
Inhaltsübersicht
Zurück zu Seite 2

DEÜV: Änderungen bei unständig Beschäftigten

Ab 2026 sind Beschäftigungszeiten berufsmäßig unständig Beschäftigter (Personengruppe 118) in einer Abmeldung zusammenzufassen, wenn Unterbrechungen höchstens drei Wochen dauern. Dies reduziert die Zahl der Meldungen.

Um Korrekturmeldungen zu vermeiden, ist die Abmeldung frühestens nach Ablauf der dreiwöchigen Frist in zusammengefasster Form abzugeben.

Sofern der Zeitraum über den 31. Dezember eines Jahres hinausgeht, ist eine Jahresmeldung abzugeben. Jahresmeldungen wird es künftig durch die Zusammenfassung von Zeiten bei unständig Beschäftigten häufiger gegeben.

Sozialversicherungsnummer: 
Abschaffung des Geschlechtsmerkmals

Ab 2026 entfällt die Möglichkeit, das Geschlecht aus der Versicherungsnummer (VSNR) abzuleiten. Damit wird den Vorgaben des Selbstbestimmungsgesetzes Rechnung getragen. Arbeitgeber können künftig keine Rückschlüsse mehr auf das Geschlecht ziehen.

Sofern der Geschlechtseintrag beziehungsweise der Vorname geändert werden, erfolgt keine Stilllegung der VSNR und damit auch keine Neuvergabe für diese Person mehr.

SEPA-Lastschriftmandat: elektronischer Widerruf

Im Rahmen der DEÜV können Arbeitgeber SEPA-Lastschriftmandate seit 2025 nicht nur erteilen, sondern auch elektronisch widerrufen. Der Widerruf ist frühestens ab dem sechsten Kalendertag nach Erstelldatum zulässig.

Die Berücksichtigung einer anderen Bankverbindung ist der Einzugsstelle ausschließlich mit einer Änderungsmeldung anzuzeigen. Damit wird das zur bestehenden Bankverbindung erteilte Lastschrift-Mandat zum Vortag des in der Änderungsmeldung angegeben Ab-Datums widerrufen.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: neue Pflichten

Mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wird die Sofortmeldepflicht auf das Friseur- und Kosmetikgewerbe ausgeweitet. Für die Forstwirtschaft und Fleischerhandwerk entfällt sie. Arbeitgeber müssen Beschäftigte zudem schriftlich auf die Pflicht zur Mitführung eines Ausweises hinweisen und diesen Nachweis aufbewahren.

Das Gesetz tritt nach Verkündigung in Kraft. Es gibt eine Übergangsfrist für Teile des Gesetzes wegen notwendiger Vorlaufzeiten im Zusammenhang mit Meldepflichten (zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Mindestlohn). 

Unbedenklichkeitsbescheinigung: neue Rückmeldegründe

Arbeitgeber beantragen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UB) ausschließlich elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Der Antrag kann auch durch eine vom Arbeitgeber Bevollmächtigte wie etwa ein Steuerbüro gestellt werden. Zuständige Einzugsstelle ist die Krankenkasse, an die der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die jeweiligen Beschäftigten zu zahlen ist. Möglich sind weiterhin einmalige oder UBs im Abonnement in monatlichem, viertel- oder halbjährlichem Rhythmus.

Falls der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Beantragung der UB gegenüber der Krankenkasse als Einzugsstelle die Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten nicht rechtzeitig und vollständig erfüllt hat, hat die Einzugsstelle die Ausstellung der UB abzulehnen beziehungsweise das Abo zu beenden. Gleiches gilt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung kein laufendes Arbeitgeberkonto geführt wird oder der Nachweis der Bevollmächtigung fehlt. Dazu gibt die Einzugsstelle eine Rückmeldung an den Antragsteller im Feld „Versagung_Bescheinigung“. Im Juli 2026 wird das Verfahren weiter ausgebaut. Es gibt neue Rückmeldegründe, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt: Rückmeldung „3“, wenn Beitragsnachweispflichten nicht vollständig erfüllt sind, und Rückmeldung „4“ bei einer fehlenden Vollmacht.

Elektronischer Datenaustausch mit privaten Krankenversicherungen (PKV)

Ab 2026 wird die Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung vollständig digitalisiert. Papierbescheinigungen entfallen nach einer Übergangsfrist. Für den Lohnsteuerabzug dürfen ausschließlich die elektronischen Werte aus den ELStAM genutzt werden. Damit werden Arbeitgeber entlastet und Abweichungen vermieden.

Abweichungen, etwa aus Papierbescheinigungen oder Mitteilungen der Beschäftigten, sind unzulässig. Nur bei technischen Problemen ist ein befristetes Ersatzverfahren mit Papierbescheinigung möglich, wenn die oder der Beschäftigte der Datenübermittlung nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch führt zu einem lohnsteuerpflichtigen Bezug. Diese Übergangsregelung ist auf zwei Jahre begrenzt.

Arbeitgeber dürfen die ELStAM-Daten nicht bewerten oder korrigieren. Änderungen durch Versicherungsunternehmen, zum Beispiel bei Tarifänderungen, werden automatisch in den ELStAM aktualisiert und müssen übernommen werden.

Erhält der Arbeitgeber eine Korrektur- oder Stornomeldung, muss er den Lohnsteuerabzug rückwirkend anpassen – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist dies nicht möglich, etwa weil kein laufender Arbeitslohn mehr gezahlt wird, ist das zuständige Betriebsstättenfinanzamt zu informieren.

Private Krankenversicherungen im Ausland

Bei privaten Versicherungen im Ausland erfolgt keine Datenübermittlung an das BZSt. Hier bleibt es beim bisherigen Verfahren: Beschäftigte legen geeignete Nachweise vor, gegebenenfalls ergänzt durch einen Freibetrag nach § 39a EStG, der nach Prüfung durch das Finanzamt ebenfalls über die ELStAM bereitgestellt wird.

Stand

Erstellt am: 11.11.2025

Inhaltsübersicht
Zurück zu Seite 2
Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Zum Jahreswechsel immer aktuell informiert
Informationservice im Persönlichen Bereich: Ein Mauszeiger weist auf das Symbol und das Wort “Einloggen” auf einer Seite im Arbeitgeberportal der AOK.
Informationsservice für Registrierte
Die Informationen bei Trends & Tipps 2026 werden regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung aktualisiert. Lassen Sie sich per E-Mail informieren, sobald es Änderungen gibt. Registrierte Nutzende können in ihrem Persönlichen Bereich den Informationsservice für Trends & Tipps abonnieren. Dafür aktivieren Sie die gewünschten Checkboxen für eins, mehrere oder alle Themen im Trends & Tipps-Themenspezial. Sobald es relevante Änderungen in der Rechtslage gibt, erhalten Sie eine Information per E-Mail.

Aktuelle Veranstaltungen der AOK Sachsen-Anhalt

Hier finden Sie passende Veranstaltungen zu den Themen Jahreswechsel, Jahresarbeitsentgelt, Jahreswechsel Trends & Tipps

Expertenforum der AOK Sachsen-Anhalt

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich zum kostenfreien Seminar-on-demand an.
  • Forsa-Umfrage: Eine illustrierte Person sitzt vor dem Computer mit ungesundem Essen auf dem Schreibtisch
    04.11.2025 | Gesunde Gewohnheiten

    Forsa-Umfrage zum Essverhalten

    Die Wünsche von Beschäftigten an gesunde Ernährung bei der Arbeit werden zu wenig erfüllt.
  • Online-Seminar „Cannabis und Suchtprävention im Unternehmen“: Person raucht einen Joint mit geschlossenen Augen.
    22.10.2025 | Online-Seminar

    Cannabis und Suchtprävention

    Wie Arbeitgeber mit der Teil-Legalisierung des Cannabis-Konsums im Betrieb umgehen können, erfahren Sie im Online-Seminar.

Neue Krankenkasse zum neuen Jahr

Attraktive Bonusmodelle, starke Leistungen, umfangreiche Partnerprogramme: Starten Sie mit der AOK ins neue Jahr und entdecken ihre vielen Vorteile für Versicherte. Einfach online anmelden und Mitglied der AOK werden.

Jetzt Vorteile sichern

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.