Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.
Aktuelle Veranstaltungen der
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Hier finden Sie passende Veranstaltungen zum Thema Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
E-Paper Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet das E-Paper aktuell und praxisnah.
Persönliche Ansprechperson



