Thema

Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

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  • Neues bei Minijobs: Minijobberin an einer Supermarktkasse.
    19.11.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Neue Minijobgrenze 2026

    Durch den höheren Mindestlohn steigt im kommenden Jahr wieder die Minijobgrenze. Tipps für Arbeitgeber.
  • Neues zum Jahreswechsel: Hand markiert mit Bleistift auf Kalenderblatt Januar 2026
    10.11.2025 | Trends & Tipps 2026

    Neu zum Jahreswechsel 2025/2026

    Was ändert sich im kommenden Jahr in der Sozialversicherung? Trends & Tipps 2026 informiert zu den wichtigsten Änderungen.
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E-Paper Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet das E-Paper aktuell und praxisnah.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2025 – Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

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  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

    Der Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bis zu sechs Wochen erhalten, wenn er unverschuldet arbeitsunfähig wird.

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  • Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

    Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung.

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