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Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren U1

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

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    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
  • SV-Beiträge 2026: Mann am Schreibtisch tippt auf einem Taschenrechner
    05.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    SV-Beiträge und Rechengrößen 2026

    Höhere Entgeltgrenzen und Rechengrößen: Mit welchen Werten Sie in der SV im Jahr 2026 rechnen müssen.
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