Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
In der Sozialversicherung sind einige Sonderregelungen für ältere Arbeitnehmer zu beachten. Der Bezug einer Altersrente, das Erreichen der Regelaltersgrenze und der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung können sich auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung auswirken. Ältere Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, können ab Vollendung des 55. Lebensjahres mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren.
E-Paper Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Ob sich eine Beschäftigung auf die Rente auswirkt, welche Rentenarten es gibt und welche Formen der Altersteilzeit möglich sind, ist Gegenstand des E-Papers „Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Bringen Sie sich auf den neuesten Stand.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Beschäftigung älterer Arbeitnehmer? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Pflegezeit und Meldungen
Wenn Beschäftigte in Pflegezeit oder Familienpflegezeit gehen, hat dies Auswirkungen auf ihren sozialversicherungsrechtlichen Status. Der Arbeitgeber erstellt entsprechende Meldungen.
Mehr erfahrenPflegezeit und Familienpflegezeit
Pflegezeit und Familienpflegezeit stecken den Rechtsrahmen ab, in dem Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur häuslichen Pflege der Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen.
Mehr erfahrenKurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege
Bei einer akut auftretenden Pflegesituation von Angehörigen haben Beschäftigte das Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson



