AOK
Thema
Krankenkassenwahlrecht
Krankenversicherungspflichtige und freiwillig krankenversicherte Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei wird unterschieden, ob ein sofortiges Wahlrecht bei Eintritt von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung besteht oder ob im Lauf einer bestehenden Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt wird.
Kontakt zur
AOK Rheinland/Hamburg
Persönliche Ansprechperson
Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
Kontaktformular
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.


