Meldung zur Sozialversicherung

Arbeitgeber melden jeden versicherungspflichtigen Beschäftigten der Krankenkasse, bei der er Mitglied ist. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle wichtigen Daten über den Versicherten. Die Meldungen sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar.
Für eine reibungslose Abwicklung der Sozialversicherung sind Meldungen unverzichtbar. Erst durch sie bekommen die Versicherungsträger Kenntnis von den relevanten Daten ihrer Versicherten. Die Broschüre informiert zu allen relevanten Aspekten.
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Passende Informationen zum Thema Meldung zur Sozialversicherung
Arbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.
Mehr erfahrenFür die Dauer von Kurzarbeit sind bei der Entgeltabrechnung zusätzliche Aufzeichnungspflichten gesetzlich geregelt. Auch bei der Übermittlung von Entgeltmeldungen gibt es Besonderheiten.
Mehr erfahrenDie gesetzlichen Krankenkassen sind verantwortlich für den Einzug aller Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung). Die Beiträge leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
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