
Beiträge zur Sozialversicherung
Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
E-Paper Beiträge zur Sozialversicherung
Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert das E-Paper anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.
E-Paper Minijobs
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung
Pflegelotsin und Pflegelotse im Betrieb
Mit diesem kostenlosen Online-Training möchte die AOK PLUS Mitarbeitende bei einem familiären Pflegefall unterstützen.
Mehr erfahrenDie Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Mehr erfahrenDigitales Verfahren für den Nachweis der Elterneigenschaft
Persönliche Ansprechperson
Firmenkundenservice
E-Mail-Service