Thema

Krankenkassenwahlrecht

Krankenversicherungspflichtige und freiwillig krankenversicherte Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei wird unterschieden, ob ein sofortiges Wahlrecht bei Eintritt von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung besteht oder ob im Lauf einer bestehenden Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt wird.

Aktuelles

  • Urlaubsplaner 2026: Ein dreiköpfiges Team schaut gemeinsam auf ein Notebook
    12.03.2026 | AOK-Urlaubsplaner 2027

    Abwesenheiten im Blick

    Jetzt an die Teamplanung 2027 denken: Wer ist wann nicht da? Mehr Weitblick mit dem Urlaubsplaner.
Weiteres zum Thema

Expertenforum der AOK Nordost

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Rechtsdatenbank durchsuchen

Passende Dokumente zum Thema Krankenkassenwahlrecht
  • Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht

    Rundschreiben von 2022 (GKV-Spitzenverband)

    Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück