Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist in der Regel ein Aufenthaltstitel für die Ausbildung oder die Beschäftigung notwendig.
In der Broschüre stellen wir die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland und deren praktische Bedeutung vor.
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Passende Informationen zum Thema Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
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Unternehmen, die Nachwuchskräfte ausbilden, fehlen seltener Fachkräfte. Sie können ihre jungen Beschäftigten gezielt auf die Bedürfnisse des Unternehmens vorbereiten. Was bei der Beschäftigung von Auszubildenden zu beachten ist.
Mehr erfahrenKrankenkassenwahlrecht
Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
0800 0265637