Richtlinien Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen mit besonders hohem Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen (Kostenabgrenzungs-Richtlinien [KoAb-RL])
Richtlinien Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen mit besonders hohem Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen (Kostenabgrenzungs-Richtlinien [KoAb-RL])
1 In den Fällen, in denen bereits vor dem 1. 1. 2017 eine Kostenabgrenzung auf Grundlage der bis dahin durch den Medizinischen Dienst erhobenen Zeitwerte für die "reine" Grundpflege vorgenommen wurde, bleibt es auch nach dem 1. 1. 2017 bei der Berücksichtigung der dort festgestellten Minutenwerte. 2 Das im Rahmen dieser Richtlinien unter Ziff. 5. und Ziff. 6. beschriebene Pauschalmodell findet daher nur bei Versicherten Anwendung, die ab dem 1. 1. 2017 erstmals Sachleistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, oder bei Versicherten, die am 31. 12. 2016 bereits entsprechende Leistungen erhalten haben und bei denen ab dem 1. 1. 2017 eine erneute Begutachtung erfolgt.
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