Umlage- und Erstattungssätze 2020
Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
ab 1. September 2020
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,90 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,50 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,80 % |
Bei 80 % Erstattung | 4,05 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
ab 1. September 2020
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 100 % Erstattung | 0,54 % |
Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit
bis 31. August 2020
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 50 % Erstattung | 1,40 % |
Bei 60 % Erstattung | 2,00 % |
Bei 70 % Erstattung | 2,30 % |
Bei 80 % Erstattung | 3,55 % |
Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft
bis 31. August 2020
Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|
Bei 100 % Erstattung | 0,46 % |
Stand
Zuletzt aktualisiert: 10.08.2020
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