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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 13

Grundsätzliche Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) [RS 2019/13]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. 5.1.9. RS 2019/13, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten

Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, die zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen, haben gegenüber ihren Arbeitgebern grundsätzlich einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EntgFG. Die Aufwendungen werden den Arbeitgebern nach § 11 Absatz 2 Nummer 4 AAG jedoch nicht erstattet. Umlagen sind keine zu zahlen.


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