Pfändungsrechner 2021

Die Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohnpfändung) ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Der Pfändungsrechner der AOK erspart den Blick in die Pfändungstabelle. Mit einem Klick sehen Sie das unpfändbare Einkommen, das Sie einem verschuldeten Mitarbeiter auszahlen können.

Erhöhung der Pfändungsgrenzen 2021

Die Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum von Arbeitnehmern und ihren engsten Familienangehörigen schützen, wurden zum 1. Juli 2021 erhöht. Der Pfändungsfreibetrag liegt nun bei 1.252,64 Euro monatlich. Mit dem AOK-Pfändungsrechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) den pfändbaren Anteil eines Gehalts. Geben Sie dazu einfach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten in den Rechner ein.

Pfändbares Einkommen ab 1. Juli 2021

Ihre Angaben

Unterhaltsberechtigte

Alle Angaben ohne Gewähr

Was können Sie mit dem Pfändungsrechner ermitteln?

Mit dem Pfändungsrechner erfahren Sie:

  • Wie hoch ist das unpfändbare Einkommen im Monat?
  • Wie hoch ist der pfändbare Anteil des Nettoeinkommens?
  • Wie erhöht sich der unpfändbare Anteil des Einkommens bei unterhaltsberechtigten Angehörigen?

Tipps für Benutzer

Der Pfändungsrechner ermittelt den Pfändungsfreibetrag anhand des monatlichen Nettoeinkommens des Arbeitnehmers. Die Unterhaltspflichten des unter Lohnpfändung stehenden Mitarbeiters werden dabei vom Rechner berücksichtigt. Es können bis zu vier und mehr Personen als Unterhaltsberechtigte ausgewählt werden.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2022

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Neu – jetzt auch online das Magazin für Arbeitgeber
    26.06.2025 | Onlinemagazin für Arbeitgeber

    Jetzt auch online informieren

    Ihr Update für ein gesundes Unternehmen. Alles rund um Bewegung, Führung, Prävention und wie Sie Wandel gestalten.
  • AOK-Rechtsdatenbank auf einem Bildschirm: Einfache Suche nach Rechtsquellen
    12.06.2025 | Die neue Rechtsdatenbank der AOK

    Rechtsquellen leichter finden

    Mit der AOK-Rechtsdatenbank finden Sie einfach wichtige Rechtsquellen. Wie die Suche funktioniert, zeigt das Video.
  • Pflegeversicherung: Ein junger Vater sitzt mit seiner Tochter auf einer Wiese
    25.06.2025 | Pflegeversicherung und Elterneigenschaft

    Kindernachweise jetzt digital

    Ab dem 1. Juli 2025 wird das digitale Verfahren für den Nachweis von Kindern für die Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtend.
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.