
Unständige Beschäftigung
Eine unständige Beschäftigung dauert weniger als eine Woche. Für Beschäftigte gibt es dabei Besonderheiten in der Sozialversicherung. Es kommt unter anderem darauf an, ob eine unständige Beschäftigung berufsmäßig (Personengruppenschlüssel 118) oder nicht berufsmäßig (Personengruppenschlüssel 117) ausgeübt wird.
Expertenforum der AOK Baden-Württemberg
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Unständige Beschäftigung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze (JAEG) überschreiten, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Mehr erfahrenDEÜV-Meldegründe und Fristen
Einen Überblick über die verschiedenen Meldegründe und die dazugehörigen Meldeschlüssel bietet die folgende Übersicht.
Mehr erfahrenHauptberuflich Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten