SV-Meldeportal löst sv.net ab

Bereits seit Oktober 2023 ist das neue SV-Meldeportal der Sozialversicherungsträger am Start. Damit stehen jetzt neue Funktionalitäten wie beispielsweise ein Online-Datenspeicher bereit. Der Umstieg lohnt sich für Arbeitgeber.

SV-Meldeportal ist freiwilliges Angebot der Sozialversicherungsträger

Die Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue SV-Meldeportal ersetzt und ist seitdem für alle Nutzenden freigeschaltet. Das neue allgemein zugängliche Portal stellen die Sozialversicherungsträger zum elektronischen Datenaustausch für

  • Meldungen,
  • Beitragsnachweise,
  • Bescheinigungen und
  • Anträge 

Arbeitgebern und Selbstständigen zur Verfügung. Es umfasst ein Internet-Portal mit umfangreichen Informationen und die neue Ausfüllhilfe zum Austausch von elektronischen Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern. Alle Nutzenden können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.

Registrierung im SV-Meldeportal

Seit Oktober 2023 haben mehr als 50.000 Arbeitgeber oder deren Dienstleistende die Registrierung abgeschlossen und nutzen des SV-Meldeportal zum Austausch von Meldungen in allen Fachverfahren.

Für Arbeitgeber, die sich bis 31. März 2024 im neuen Portal registrieren, ist die Nutzung des SV-Meldeportals in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei. Für das SV-Meldeportal ist ein ELSTER-Organisationszertifikat notwendig. So funktioniert die Registrierung:

Passend zum Thema
SV-Meldeportal

Das neue SV-Meldeportal bietet eine Reihe neuer Funktionen, die für Arbeitgeber komfortabler sind. Weitere Informationen zum Thema.

Für Sie persönlich
Zeit für einen Wechsel

Mehr Leistungen, mehr Produkte, mehr Service: Entdecken Sie die attraktiven Angebote für Versicherte und starten Sie mit einer Mitgliedschaft bei der AOK ins neue Jahr.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 20.03.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
E-Paper
Trends & Tipps 2024 - Das Magazin

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2023/2024 finden Sie im Begleitmagazin zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Aktuelles
  • Frau unterhält sich lächelnd mit Mann
    24.04.2024 | Online-Seminar
    Wann gilt bei Entsendungen weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht? Das Online-Seminar liefert Antworten.
  • Drei Personen unterschiedlichen Alters
    20.03.2024 | Online-Seminar
    Praktika sind bei Unternehmen und Nachwuchskräften beliebt. Was dabei im Sozialversicherungs- und Melderecht gilt.
  • Ein Mann balanciert über eine Slackline im Büro. Eine Frau unterstützt ihn dabei.
    18.04.2024 | Newsletter Ausgabe 4/2024
    Körperliche Aktivität hält gesund und erhöht die Leistungsfähigkeit. So kommen Teams gemeinsam in Schwung.
Expertenforum der AOK Baden-Württemberg

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

gesundes unternehmen – der Arbeitgeber-Newsletter der

AOK Baden-Württemberg
Gehaltenes Smartphone mit sichtbaren AOK-Newsletterinhalten.

Verpassen Sie keine News zum Thema

Sie sind Arbeitgeber und möchten über das Thema auf dem Laufenden bleiben? Dann registrieren Sie sich jetzt für den AOK-Newsletter. 

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.