Arbeiten im Freien: Sonnenschutz

Alle Menschen, die draußen arbeiten, sind Gesundheitsrisiken ausgesetzt: Sonne, hohe Temperaturen, Wetter jeder Art. Arbeitgeber können ihre Beschäftigten mit zielgerichteten Maßnahmen schützen.

UV-Index: Orientierung für Arbeitgeber

Der UV-Index zeigt, wie stark die aktuelle UV-Strahlung an einem Ort ist unabhängig von der Temperatur. Für Arbeitgeber ist der UV-Index eine wichtige Orientierung, um Sonnenschutz und UV-Schutz bei der Arbeit im Freien zu planen.

  • Ab UV-Index 3 sind Schutzmaßnahmen sinnvoll und sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
  • Ab UV-Index 8 sind zusätzliche, verstärkte Schutzmaßnahmen erforderlich.

In Deutschland wird ein UV-Index von 3 an sonnigen Tagen in der Regel von Mitte März bis Mitte Oktober erreicht. In dieser Zeit ist für Beschäftigte im Freien ein systematischer UV-Schutz besonders wichtig. Arbeitgeber können den UV-Index tagesaktuell zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst oder entsprechende Apps abrufen und ihre Arbeitsplanung darauf ausrichten.

So schützen Arbeitgeber ihre Beschäftigten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen bei der Arbeit im Freien zu beurteilen und geeignete Schutzkonzepte umzusetzen. Fachleute empfehlen das klassische „TOP-Prinzip“: technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen werden sinnvoll kombiniert.

Technische Schutzlösungen: Schatten und Hitzeschutz

  • Überdachungen und Sonnenschutz: Zelte, Sonnensegel, Sonnenschirme oder Überdachungen an Arbeitsplätzen und Pausenorten einrichten. Auch temporäre Unterstände auf Baustellen reduzieren die UV-Belastung deutlich.
  • Maschinen und Fahrzeuge: Fahrerkabinen von Baumaschinen und Fahrzeugen mit UV-absorbierenden Scheiben und, wenn möglich, mit Klimaanlagen ausstatten.
  • Beschattung von Arbeitsbereichen: Gerüste, Bühnen oder Arbeitsflächen mit lichtdurchlässigen, UV-absorbierenden Planen oder Netzen ausrüsten.
  • Hitzeschutz im Betrieb: In Innenräumen Sonnenschutz an Fenstern nutzen (Rollos, Jalousien, Sonnenschutzfolien) und für ausreichende Lüftung oder Kühlung sorgen – auch das entlastet Beschäftigte, die zwischen Innen- und Außenbereichen wechseln.

Organisatorische Schutzkonzepte: Arbeitszeiten und Abläufe

  • Arbeitszeiten an UV-Index und Hitze anpassen: Kräftige Sonne und hohe UV-Werte in den Mittagsstunden (in der Regel 11 bis 16 Uhr im Sommer) nach Möglichkeit meiden. Tätigkeiten im Freien auf den frühen Vormittag oder den späten Nachmittag legen.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle nutzen: Wenn es betrieblich möglich ist, Früh- oder Spätschichten einführen, um Belastungsspitzen durch Hitze und UV-Strahlung zu vermeiden.
  • Pausenplanung: Ausreichende Pausen im Schatten oder in kühlen Räumen vorsehen. Pausen häufiger, aber kürzer strukturieren, wenn die Belastung hoch ist.
  • Aufgaben verlagern: Besprechungen, Dokumentation und andere Tätigkeiten möglichst in Innenräume verlegen, um die Gesamtbelastung im Freien zu senken.

Personenbezogener Schutz: Kleidung, Brillen und Hautschutz

  • Schutzkleidung: Leichte, aber körperbedeckende Kleidung mit langen Ärmeln und langen Hosen aus dicht gewebten, luftdurchlässigen Stoffen oder zertifizierter UV-Schutzkleidung (hoher UPF-Wert, das ist der UV-Schutzfaktor für Textilien).
  • Kopfbedeckung: Hüte oder Mützen mit breiter Krempe oder Nackenschutz schützen Kopf, Gesicht, Ohren und Nacken vor UV-Strahlung. Diese Bereiche sind besonders häufig von aktinischen Keratosen (Vorstufe von weißem Hautkrebs) und weißem Hautkrebs betroffen.
  • Sonnenbrillen: Sonnenbrillen mit ausreichendem UV-Schutz (Kennzeichnung zum Beispiel UV-400) schützen die Augen vor kurz- und langfristigen Schäden. Für gewerbliche Tätigkeiten kommen geprüfte Modelle nach den Vorgaben für Augen- und Gesichtsschutz infrage.

Hautschutz durch Sonnencreme:
Sonnenschutzmittel ersetzen keine Kleidung, ergänzen sie aber vor allem an unbedeckten Körperstellen:

  • Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30, besser 50) bereitstellen und zur regelmäßigen Anwendung motivieren.
  • Sonnenschutz etwa 20–30 Minuten vor Arbeitsbeginn im Freien auftragen und im Laufe des Tages mehrfach erneuern, insbesondere bei Schwitzen.
  • Ohren, Nacken, Stirn, Nase, Lippenränder, Handrücken und Unterarme nicht vergessen.

UV-Index-Apps und -Messgeräte

UV-Index-Apps oder tragbare UV-Messgeräte zeigen Beschäftigten, wie hoch die tägliche Belastung ist. Sie können Hinweise für zusätzliche Schutzmaßnahmen geben – etwa, wenn ein geplanter Arbeitstag mit besonders hoher UV-Belastung verbunden ist.

Was Führungskräfte außerdem tun können

Wenn Führungskräfte selbst auf Sonnenschutz achten und Hitzeschutz ernst nehmen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte mitziehen. Das steigert die Aufmerksamkeit für das Thema:

  • Beschäftigte an der Gefährdungsbeurteilung beteiligen,
  • Ideen für praktikable Lösungen sammeln (geeignete Schattenplätze, Pausenzeiten),
  • Unterweisungen zu UV-Schutz, UV-Index und Hitzeschutz regelmäßig anbieten,
  • Gesundheitsaktionen nutzen – etwa Haut-Checks oder Gesundheitstage.

Trinken

Ausreichendes Trinken ist ein zentraler Baustein des Hitzeschutzes. Arbeitgeber können Trinkpausen fördern und Wasser bereitstellen. 
Nutzen Sie unsere Tipps zu Trinkmengen und Wasserbedarf bei Hitze.

Warnzeichen für Hitzefolgen

Beschäftigte und Führungskräfte sollten typische Symptome von Hitzeerschöpfung und Hitzschlag kennen (etwa Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, heiße, trockene Haut oder Verwirrtheit) und wissen, wie sie im Notfall reagieren.

Gesundheitsrisiken durch die Arbeit im Freien

Zwar wirkt sich Sonnenlicht positiv auf das Wohlbefinden aus. Die unsichtbare ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) kann jedoch die Haut und die Augen schädigen. Wer regelmäßig und über Jahre im Freien arbeitet, ist deutlich stärker belastet als Menschen, die überwiegend drinnen tätig sind. Und das trifft in Deutschland auf schätzungsweise 7,2 Millionen Personen zu. Das sind 16 Prozent aller Erwerbstätigen. Der Großteil der im Freien Beschäftigten arbeitet im Baugewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft.

Mögliche Folgen:

  • Akute Effekte: Sonnenbrand, Reizungen der Augen (zum Beispiel Bindehautentzündung, „Schneeblindheit“)
  • Langfristige Hautschäden: vorzeitige Hautalterung, aktinische Keratosen als Vorstufe von weißem Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und weißer Hautkrebs selbst; auch das Risiko von schwarzem Hautkrebs steigt bei starker und häufiger UV-Strahlung an.
  • Langfristige Augenschäden: Auch die Augen reagieren empfindlich auf UV-Strahlung. Ohne Schutz kann es über Jahre zu Schäden an der Hornhaut oder zu einer erhöhten Gefahr für grauen Star kommen.

Seit 2015 sind bestimmte Formen des weißen Hautkrebs, wenn sie durch arbeitsbedingte UV-Strahlung verursacht wurden, in der Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Die Zahl der Erkrankungen steigt. Der Klimawandel verstärkt das Problem. Die tiefergehende Schädigung der Haut fällt nicht sofort auf. Hautkrebserkrankungen zeigen sich oft erst nach 20 bis 30 Jahren. Schutz vor Sonnenbrand und UV-Strahlung ist daher umso wichtiger.

So unterstützt die AOK

Nutzen Sie die Expertise Ihrer AOK wenn es darum geht, in Sachen UV-Schutz und Arbeit im Freien im besten Sinne gesund zu führen und so die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen.

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Erstellt am: 03.06.2026

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