Betriebliche Altersversorgung (bAV)

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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten. Dabei können sie zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen wählen und sich an der Finanzierung beteiligen. Beschäftigte haben in der bAV einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Umsetzung der bAV in Ihrem Unternehmen

Die AOK Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung der bAV in Ihrem Betrieb. Unser Kooperationspartner Stefan Gieringer, Betriebswirt bAV (FH), bietet Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Haben Sie Interesse? Dann füllen Sie einfach den Fragebogen aus.

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Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.

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