Expertenforum - Zweites Beschäftigungsverhältnis - Gesellschafter-Geschäftsführer

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  • 01
    Zweites Beschäftigungsverhältnis - Gesellschafter-Geschäftsführer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist Mehrheitsgesellschafter bei einer Firma und wird daher sozialversicherungsfrei abgerechnet. Nun wird er bei einer anderen Firma als Geschäftsführer zusätzlich angestellt, ist dort aber nur Minderheitsgesellschafter. Ist das zweite Beschäftigungsverhältnis auch sozialversicherungsfrei? Vielen Dank für die Rückantwort.

  • 02
    RE: Zweites Beschäftigungsverhältnis - Gesellschafter-Geschäftsführer

    Hallo PersonalER,
     
    Gesellschafter einer Firma sind als Arbeitnehmer nur dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie zu dem Betrieb in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn die Gesellschafter weder auf Grund ihres Kapitalanteils noch auf Grund anderer besonderer Umstände beherrschend im Unternehmen tätig sind.
     
    In dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gehen wir davon aus, dass die betreffende Person als Gesellschafter-Geschäftsführer (Mehrheitsgesellschafter) selbstständig und damit sozialversicherungsfrei zu beurteilen ist.
     
    Ein neben einer Selbstständigkeit ausgeübtes (dem Grunde nach) versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unterliegt wie in ihrem Fall nur der Renten- und Arbeitslosenversicherungsplicht.
     
    In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht allerdings Versicherungsfreiheit aufgrund der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet hier „0110“, der Personengruppenschlüssel „101“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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