Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist Mehrheitsgesellschafter bei einer Firma und wird daher sozialversicherungsfrei abgerechnet. Nun wird er bei einer anderen Firma als Geschäftsführer zusätzlich angestellt, ist dort aber nur Minderheitsgesellschafter. Ist das zweite Beschäftigungsverhältnis auch sozialversicherungsfrei? Vielen Dank für die Rückantwort.