Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiter, der bei uns eine Zweitbeschäftigung hat. Im Jahr 2023 hat er mit dem Entgelt beider AG die JAEG überschritten. Vorausschauend betrachtet wird er diese auch weiterhin überschreiten, weshalb wir eine Umstellung auf freiwillige Versicherung ab dem Jahr 2024 vorgenommen haben.
Der Mitarbeiter zahl bei beiden Beschäftigungsverhältnissen jeweils den aktuellsten Höchstbeitrag.
Ist der AG angehalten eine Einstellung vom Programm vorzunehmen, so dass der Eintrag des Entgeltes aus dem anderen Beschäftigungsverhältnis erfolgen muss, so dass ein Anteil zum Beitrag der freiwilligen Versicherung berechnet wird?
Unser Gedankengang war hierzu, dass zum Jahreswende / Jahreswechsel die Krankenkasse zu viel gezahlte Beiträge an den MA wieder zurückzahlt, da der Mitarbeiter ein wechselndes Entgelt hat, was den Eintrag erschwert.
Vorab besten Dank
Persobuero SC