Mitarbeiter ist bei AG A ab dem 01.01.2025 beschäftigt. Bei AG B ist der Mitarbeiter weiterhin beschäftigt aber er ist im unbezahltem Sonderurlaub.
Der Mitarbeiter ist freiwillig in der gesetzlichen KK (Firmenzahler).
Bei AG B wird aufgrund der unbezahlten Freistellung nach einem Monat erst abgemeldet, sodass dort noch für die freiwillige KV /PV die Beiträge abgezogen werden.
Beiträge werden aber schon bei AG A für alle Zweige oberhalb der BBG abgeführt.
Die KK erhält nun von AG A und AG B die Beiträge zur KV /PV also doppelt. Wie wird dies gehandhabt. Erstattet die Krankenkasse die zu viel gezahlten Beiträge automatisch dem AG wieder zurück?